Assistenzärzte/Assistenzärztinnen | m/w/d
Assistenzarzt/-ärztin Erwachsenenpsychiatrie m/w/d
Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie m/w/d
Assistenzarzt Psychiatrie und Psychotherapie m/w/d
Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie m/w/d
Assistenzarzt/-ärztin Erwachsenenpsychiatrie m/w/d
Assistenzarzt:in Psychiatrie und Psychotherapie m/w/d
Assistenzarzt Psychiatrie und Psychotherapie m/w/d
Arzt in Weiterbildung Psychiatrie | und Psychotherapie m/w/d
Assistenzarzt:in Psychiatrie und Psychotherapie | m/w/d
Jobs Assistenzarzt/-ärztin Psychiatrie und Psychotherapie
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Fachweiterbildung zum Facharzt Psychiatrie
Mit einer Assistenzarztstelle in der Psychiatrie und Psychotherapie ist meistens eine Fachweiterbildung direkt verbunden. Die Fachweiterbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie dauert 6 Jahre. Während dieser Ausbildung wird der Arzt als Assistenzarzt in Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie bezeichnet. Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt-Qualifikation.
Die Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist wie folgt strukturiert:
- 2 Jahre in der stationären psychiatrischen und psychotherapeutischen Patientenversorgung
- 1 Jahr in der Neurologie
- 1 Jahr kann in der Kinderpsychiatrie und/oder der Psychosomatischen Medizin und Psychiatrie anerkannt werden
- 6 Monate können in der Inneren Medizin anerkannt werden
- bis zu 2 Jahre der Weiterbildung können im ambulanten Bereich absolviert werden
Die inhaltliche Fachweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist in einem definierten Weiterbildungskatalog festgelegt. Nach Abschluss der Weiterbildung darf der Assistenzarzt die Bezeichnung Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie führen. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man von einem Psychiater. Die Ausbildung der Assistenzärzte Psychiatrie und Psychotherapie erfolgt durch ausgebildete und erfahrende Fachärzte und Oberärzte. Der Assistenzarzt untersteht fachlich und organisatorisch dem Oberarzt | Leitenden Oberarzt.
Arbeitsschwerpunkte in der Psychiatrie und Psychotherapie
Das medizinische Teilgebiet Psychiatrie und Psychotherapie befasst sich hauptsächlich mit der Vorbeugung, Erkennung sowie somatotherapeutischen und psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen und Störungen. Darüber hinaus ist auch die sozial-psychiatrische Behandlung und Rehabilitation von psychisch Erkrankten ein wichtiger Schwerpunkt.
Im Zuge der Spezialisierung haben sich aus der allgemeinen Psychiatrie eine ganze Reihe von Schwerpunkten entwickelt. Dazu gehören bspw. die Psychopathologie, die Suchtmedizin, die Gerontopsychiatrie oder die forensische Psychiatrie.
Die wichtigsten Krankheitsbilder in der Psychiatrie sind:
- Depressionen und Altersdepression
- Alzheimer-Krankheit und Demenz
- Angsterkrankungen und Panikstörung
- Anpassungsstörungen
- Bipolare Erkrankungen und Borderline-Störung
- Burnout-Syndrom
- Persönlichkeitsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Psychosen
- Schizophrenie
- Suchterkrankungen
Die Psychiatrie und Psychotherapie ist historisch bedingt und auch aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung eng der Neurologie verbunden.
Gehalt Assistenzarzt/-ärztin Psychiatrie und Psychotherapie
Die finanziellen Rahmenbedingungen für Ärzte und Ärztinnen, also Grundgehalt, Überstundenentgelte oder Entgelte für Bereitschaftsdienste, sind in der stationären Medizin in Tarifverträgen geregelt. Die Grundgehälter variieren je nach Erfahrung, Weiterbildung und beruflicher Position. Die Tarifverträge für privaten Einrichtungen, kommunale Arbeitgeber oder Universitätskliniken unterscheiden sich in der Entgelthöhe nicht signifikant. Aufgrund unterschiedlicher Tariflaufzeiten sind die Entgelte der Tarifverträgen nur bedingt vergleichbar.
Entgelte für Assistenzärzte/-ärztinnen nach dem TV-Ärzte/VKA
Die monatlichen Grundgehälter (gerundet) für Assistenzärzte/-ärztinnen an kommunalen Krankenhäusern orientieren sich am Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA, gültig bis zum 30. Juni 2024. Die Grundentgelte steigen mit mit zunehmender Berufserfahrung.
- Berufsjahr 1: ca. 5.290 €
- Berufsjahr 2: ca. 5.590 €
- Berufsjahr 3: ca. 5.800 €
- Berufsjahr 4: ca. 6.170 €
- Berufsjahr 5: ca. 6.610 €
- Berufsjahr 6: ca. 6.800 €
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