Abteilung/Aufgabengebiet
Unser GPR Klinikum (rund 500 Betten) versorgt jährlich rund 27.000 stationäre und 75.000 ambulante Patienten. Unser Arbeitgeber gilt als besonders frauen- und familienfreundlicher Betrieb und nimmt als Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an der praktischen Ausbildung von Ärzten teil. Mit unseren Tochterunternehmen bietet das GPR für nahezu 1.900 Beschäftigte einen sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung unseres Pflegeteams einen
Gesundheits- und Krankenpfleger / Pflegefachkraft (w/m/d) für unsere Unfallchirurgie
Profil/Qualifikationen
- abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger (w/m/d)
- eine strukturierte und patientenorientierte Arbeitsweise
- Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Verschwiegenheit (z. B. beim Umgang mit Patientendaten)
- gepflegtes und sicheres Auftreten
- gute körperliche Konstitution
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Wir wünschen uns für diese Position einen Bewerber (w/m/d), der sich den ständig ändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen stellt und diese als Herausforderung in seiner täglichen Arbeit sieht.
Stellenangebot und Perspektiven
Unser Arbeitgeber bietet Ihnen:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz in einem gemeinnützigen und nicht gewinnorientierten Unternehmen
- die Weiterentwicklung durch gezielte, umfangreiche und kostenfreie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine Wohnmöglichkeit in einem unserer Personalwohnhäuser (nach Kapazität), Umzugskostenbeteiligung
- Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung
- kostenlose Benutzung unseres Parkdecks
- ein kostengünstiges JobTicket einschließlich umfangreicher Mitnahmeregelung im gesamten RMV-Gebiet
- betriebliche Altersvorsorge und betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein Arbeitsverhältnis nach dem TVöD-K/VKA
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zustande kommen kann, wenn Sie uns Ihre Immunität bzw. Ihren Impfschutz gegen Masern nachweisen können.