Abteilung/Aufgabengebiet
Unser GPR Klinikum (rund 500 Betten) versorgt jährlich rund 27.000 stationäre und 75.000 ambulante Patienten. Unser Arbeitgeber gilt als besonders frauen- und familienfreundlicher Betrieb und nimmt als Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an der praktischen Ausbildung von Ärzten teil. Mit unseren Tochterunternehmen bietet das GPR für nahezu 1.900 Beschäftigte einen sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung unseres Pflegeteams einen
Gesundheits- und Krankenpfleger / Pflegefachkraft (w/m/d) für unsere kardiologische Station
Ihr zukünftiger Arbeitsplatz:
Unsere Station verfügt über 33 Betten welche sich in unserem freundlich gestalteten Neubau befindet.
Profil/Qualifikationen
Wir als Team wünschen uns:
- einen aufgeschlossenen Kollegen (w/m/d), der mit uns die Aufgaben der Abteilung meistert
- einen Kollegen (w/m/d) mit Freude am Beruf
- einen Kollegen (w/m/d) mit dem wir unsere Station weiter entwickeln können
Stellenangebot und Perspektiven
Unser Arbeitgeber bietet Ihnen:
- Willkommenskultur: Sie durchlaufen einen Einführungstag und erhalten eine individuelle Einarbeitung
- Tarifvertrag: Neben einem attraktiven Gehalt nach Tarifvertrag (TVöD-K/VKA) und 30 Tagen Urlaub profitieren Sie von einer langfristigen Absicherung durch eine betriebliche Altersvorsorge (ZVK) sowie eine hoch attraktive Zulagenregelung
- Mobilität: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein RMV-Jobticket Premium zu hervorragenden Konditionen zu erwerben und stellen Ihnen kostenfreie Parkmöglichkeiten
- Sicherheit: Bei uns haben Sie einen sicheren Arbeitsplatz mit Gehaltsentwicklung
- Gesundheit: Unser betriebliches Gesundheitsmanagement bietet Ihnen regelmäßig in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen Seminare an
- Weiterentwicklung: Wir unterstützen Sie mit internen und externen Fortbildungen
- Benefit: Sie bekommen Zugang zu einem Portal mit Mitarbeitervorteilen
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zustande kommen kann, wenn Sie uns Ihre Immunität bzw. Ihren Impfschutz gegen Masern nachweisen können.