Schritt für Schritt zur korrekten Kündigung: Alles, was Sie wissen müssen

Sie planen einen Jobwechsel und sind unsicher, wie Sie den Kündigungsprozess korrekt angehen sollen? Dieser Blogpost bietet einen umfassenden Überblick über alles, was Sie wissen müssen, um professionell und rechtssicher zu kündigen.

Schritt für Schritt zur korrekten Kündigung: Alles, was Sie wissen müssen

Neue Perspektive gesucht

Wer sich beruflich verändern will,  hat aktuell im Gesundheitswesen beste Chancen. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel und die weiter vorschreitende Überalterung unserer Gesellschaft, ist der Markt für qualifiziertes Personal, vom Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, über Operationstechnische Assistenten:innen bis hin zu den mannigfaltigen Spezialisierungen in der Pflege, wie etwa Onkologische Pflegefachkraft, gefüllt mit attraktiven Jobangeboten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel

Ein Jobwechsel wird oft notwendig, wenn eine persönliche Veränderung wie ein Umzug, eine Familienvergrößerung oder die Pflege von Angehörigen ansteht. Da sich die meisten lebensverändernden Ereignisse relativ gut planen lassen, kann man auch den Wechsel des Jobs überlegt und strategisch klug angehen.

Überlegungen, die an erster Stelle stehen sollten sind: Bietet mir der Arbeitgeber ein Umfeld, in dem ich mich fachlich und menschlich wohl fühle? Passt es von den arbeitstechnischen Faktoren? Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und natürlich die Bezahlung. All das sollte stimmen. 

Auf welche Fristen und Formen zu achten ist

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl bei befristeten, als auch unbefristeten Verträgen 4 Wochen oder auch einen Monat zum Monatsende. Eine Ausnahme ist die in der Regel 6-monatige Probezeit, in dieser kann beiderseits innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Für Arbeitgeber verlängert sich diese gesetzliche Kündigungsfrist je nachdem wie lange der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist. Hingegen gelten für Arbeitnehmer in den meisten Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen 4 Wochen. Manchmal können längere Fristen aber im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Die Kündigung bedarf immer der Schriftform

Sie muss auf jeden Fall das Datum, zu dem gekündigt wird, enthalten und natürlich die korrekte Anrede von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also eindeutig formuliert sein. Gültig ist sie nur mit Unterschrift und sie kann nicht auf elektronischem Wege erfolgen. Wichtig außerdem: Kündigungen per Einschreiben senden und um eine Bestätigung des Erhalts bitten. So ist sichergestellt, dass die Fristen gewahrt wurden. 

Urlaub muss abgegolten werden

Auch wichtig: Urlaub, der bis zum Zeitpunkt der Kündigung nicht genommen wurde, wird in der Regel ausgezahlt. Ebenso müssen Überstunden vergolten werden. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Der Arbeitnehmer muss es explizit verlangen. Wie man die Kündigung seinen Kollegen verkündet bleibt hingegen jedem persönlich überlassen. 

Sonderfälle

In gewissen Fällen können Sonderfälle wie Abfindungen greifen. Welche im Einzelfall greifen, muss ggf. ein, auf Arbeitsrecht spezialisierter, Anwalt klären. Im Grunde ist eine Abfindung aber eher im Falle einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber zu erwarten. Auch die Kündigungsfristen können, abhängig vom Arbeitgeber, von den gesetzlichen Fristen abweichen. Hier empfiehlt sich immer der genaue Blick in den Arbeitsvertrag.

Die außerordentliche Kündigung ist nicht nur Arbeitgebern vorenthalten, auch Arbeitnehmer haben das Recht fristlos zu kündigen. Etwa wenn Löhne zu spät gezahlt werden oder es zu Belästigungen am Arbeitsplatz kam. Wichtig hierbei, eine außerordentliche Kündigung kann nicht rückwirkend erfolgen. Die Frist beträgt 14 Tage nach Bekanntwerden der wichtigen vorliegenden Gründe. 

Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine juristische Beratung durch arbeitsrechtlich spezialisierte Anwälte. Alle Angaben sind ohne Gewähr. 


Letzte Aktualisierung
03.07.2023
Autor/Autorin
valmedi Redaktion
Bildnachweis
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