Ausbildung Pflegefachkraft: Berufsbild und Perspektiven

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft eröffnet vielseitige berufliche Möglichkeiten im Gesundheitswesen. Während der Ausbildung besteht die Option zur Spezialisierung. Die Verdienstmöglichkeiten sind gut und haben sich in den letzten Jahren spürbar verbessert. Der Beruf ist krisensicher.

Die Illustration zeigt eine typische Situation auf Station. Eine Krankenpflegerin betreut einen Patienten.

Der Bedarf an gut ausgebildeten Pflegefachkräften ist aktuell hoch und wird auch in Zukunft hoch bleiben. Die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte einer Pflegefachkraft sind interessant, herausfordernd und besonders Sinn stiftend. Der Beruf bietet eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, ein gesichertes Einkommen und gute Entwicklungsmöglichkeiten. In den letzten Jahren ist die Vergütung für Pflegefachkräfte, nicht zuletzt eine Folge der Corona-Krise, spürbar gestiegen. Die Vergütung für Pflegefachkräfte mit 3 Jahre Berufserfahrung und einer fachlichen Weiterbildung liegt in einer Bandbreite von 4.500 und 5.500 EUR im Monat.

Pflegefachkräfte durchlaufen eine dreijährige Ausbildung, die sie umfassend auf ihre Aufgaben vorbereiten. Die Ausbildungsreform in 2020 führte die Ausbildungsberufe der Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege in einem gemeinsamen Ausbildungsweg zusammen. Auch die Berufsbezeichnungen haben sich mit der Ausbildungsreform geändert. Die offizielle Berufsbezeichnung ist Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Allerdings sind nach wie vor die Bezeichnungen Krankenpfleger/-in und sogar Krankenschwester noch hoch aktuell. Neben der generalistischen Ausbildung können im Laufe der Ausbildung Schwerpunkte in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gesetzt werden.

In diesem Blogpost beleuchten wir das Berufsbild der Pflegefachkraft, den Ausbildungsweg und zukünftigen Einsatzbereiche sowie die Ausbildungsvergütung.

Was ist eine Pflegefachkraft?

Eine Pflegefachkraft durchläuft eine dreijährige Ausbildung. Ziel ist es, fachliche Qualifikationen zu vermitteln, um Patienten oder Senioren eigenverantwortlich zu pflegen. Im Berufsalltag ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten/Ärztinnen, Therapeuten/-innen sowie medizinisch-technischen Berufen für eine optimale Versorgung essenziell.

Die wichtigsten Einsatzbereiche sind:

  • Krankenhäuser: Pflege und Versorgung akut erkrankter Menschen, von der Grundpflege bis zur spezialisierten Betreuung in verschiedenen Fachabteilungen.
  • Altenheime: Betreuung und Pflege älterer Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen.
  • Ambulante Pflegedienste: Pflege und Unterstützung für Menschen in ihrem Zuhause, von medizinischer Pflege bis zur Hilfe im Haushalt.
  • Rehabilitationseinrichtungen: Wiederherstellung der Gesundheit und Selbstständigkeit nach Krankheiten oder Unfällen.
  • Palliativpflege: Betreuung und Pflege von Menschen in ihrer letzten Lebensphase, mit dem Ziel, Lebensqualität zu erhalten und Schmerzen zu lindern.
  • Psychiatrische Einrichtungen: Pflege und Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, oft mit einem Fokus auf die Wiedereingliederung in den Alltag.

Ausbildung zur Pflegefachkraft

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist formal durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt. Es vereinheitlicht die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung, die mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ endet. Das Pflegeberufegesetz legt die Ziele der Ausbildung, die Struktur des Ausbildungsprogramms, die Zugangsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen fest.

Zugangsvoraussetzungen

Um die Ausbildung beginnen zu können, ist in der Regel mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss erforderlich. Bewerber mit einem Hauptschulabschluss müssen eine Berufsausbildung oder eine einjährige Assistenz- oder Helferausbildung im Pflegebereich vorweisen können. Des Weiteren ist die gesundheitliche Eignung eine wichtige Voraussetzung, ebenso wie ausreichende Deutschkenntnisse​.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und umfasst sowohl theoretischen Unterricht an einer Pflegeschule, als auch praktische Einsätze in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Ausbildungsverkürzung​. Diese Voraussetzungen können eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem verwandten Beruf sein oder eine langjährige Berufserfahrung im Pflegebereich  als Hilfskraft (Pflegefachassistenz, Pflegehelfer/-in).

Schwerpunktbildung

Im Verlauf der Ausbildung haben Auszubildende die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen. Diese Vertiefungen können in Bereichen wie der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt werden. Die Entscheidung für einen Schwerpunkt erfolgt in der Regel sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels. Dies ermöglicht den Auszubildenden, ihre Kenntnisse in einem bestimmten Bereich zu vertiefen und sich entsprechend zu spezialisieren

Ausbildungsvertrag: Grundlage der Ausbildung zur Pflegefachkraft

Um eine Ausbildung in der Pflege zu beginnen, ist der Abschluss eines schriftlichen Ausbildungsvertrags zwischen dem Auszubildenden und dem Träger der praktischen Ausbildung notwendig. Dieser Vertrag muss bestimmte Mindestinhalte aufweisen, wie die Berufsbezeichnung, zu der ausgebildet wird, Beginn und Dauer der Ausbildung, Angaben zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, eine inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung sowie Regelungen zu Probezeit und Ausbildungsvergütung​​​​​​.

Konsequenzen aus dem Abschluss eines Ausbildungsvertrags ergeben sich in mehreren Bereichen:

  • Verpflichtungen für Auszubildende und Ausbildungsträger: Der Vertrag definiert beiderseitige Pflichten, wie die Pflicht des Auszubildenden zum regelmäßigen Besuch der Pflegeschule und die Pflicht des Trägers, die praktische Ausbildung gemäß Ausbildungsplan zu gewährleisten.
  • Ausbildungsvergütung: Der Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, deren Höhe im Vertrag festgelegt wird.
  • Probezeit: Der Vertrag soll eine Probezeit enthalten, die maximal vier Monate beträgt. Während dieser Zeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen.
  • Kündigungsmöglichkeiten: Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei schwerwiegenden Verstößen gegen Vertragspflichten.
  • Ausbildungsmittel: Der Ausbildungsträger muss dem Auszubildenden alle notwendigen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Freistellung für den Schulbesuch und Prüfungen: Der Ausbildungsträger ist verpflichtet, den Auszubildenden für den Besuch der Pflegeschule und für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen.

Theorie und Praxis: Ausbildungsinhalte zur Pflegefachkraft

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft kombiniert fundiertes Fachwissen mit praktischer Erfahrung, um eine umfassende Betreuung in verschiedenen Pflegebereichen zu gewährleisten. Die enge Verbindung von Theorie und Praxis ermöglicht das erlernte Wissen direkt anzuwenden und Erfahrungen in verschiedenen Pflegebereichen zu sammeln.

Trägerschaft der Pflegeschulen

Pflegeschulen in Deutschland können entweder staatlich oder privat geführt werden. Staatliche Schulen werden von der öffentlichen Hand finanziert, während private Schulen von unterschiedlichen Organisationen wie gemeinnützigen Verbänden oder kommerziellen Unternehmen getragen werden. 

Ausbildung organisiert im Blockunterricht

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist durch Blockunterricht und praktische Phasen organisiert. Im Blockunterricht werden die theoretische Inhalte an der Pflegeschule vermittelt. Diese Ausbildungsform ermöglicht eine effektive Verknüpfung von Theorie und Praxis​.

Schulische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 2.100 Stunden und wird an Pflegeschulen durchgeführt.. Während dieser Phase erlernen die Auszubildenden Grundlagen der Diagnostik, Pflegeprozesse, Kommunikation und Beratung, die eine wesentliche Basis für die praktische Anwendung bilden​​.

Praktische Ausbildung

Der praktische Teil der Ausbildung, der 2.500 Stunden umfasst, findet in Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder ähnlichen Einrichtungen statt. Der Ausbildungsträger, bei dem der Auszubildende angestellt ist, ist verantwortlich für die Organisation der praktischen Einsätze, die einen Orientierungseinsatz, Pflichteinsätze in der Akutpflege, Langzeitpflege, ambulanten Pflege sowie speziellen Bereichen wie der pädiatrischen oder psychiatrischen Versorgung beinhalten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, in weiteren Bereichen wie Hospizen oder Beratungsstellen praktische Erfahrungen zu sammeln. Diese vielfältigen Einsätze garantieren eine umfassende praktische Ausbildung in verschiedenen Aspekten der Pflege​​​​.

Ausbildungsvergütung während der Ausbildung

Die Ausbildungsvergütung in der Pflege ist weitgehend durch Tarifverträge geregelt. Unterschiedliche Träger wie private, konfessionelle oder öffentlich-rechtliche Institutionen wenden jeweils spezifische Tarifverträge an. Die Vergütungshöhen zwischen diesen Trägern weisen jedoch keine großen Unterschiede auf. Als Orientierungshilfe dient der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVAöD), der bis Ende 2024 Gültigkeit besitzt.

Entgelttabelle TVAöD Pflege

  • Ausbildungsjahr 1. Jahr 1.340,69 €
  • Ausbildungsjahr 2. Jahr 1.402,07 €
  • Ausbildungsjahr 3. Jahr 1.503,38 €

Hinzu können Jahressonderzahlungen sowie diverse Zulagen und Sonderleistungen wie bspw. Jobticket oder Fahrrad-Abo kommen.

Spezialisierung nach der Ausbildung

Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung können Pflegefachkräfte sowohl fachliche als auch organisatorische Vertiefungen wählen. Fachliche Vertiefungen sind Spezialisierungen wie die Intensiv- oder Palliativpflege. Organisatorische Weiterbildungen befähigen bspw. zur Leitung einer Abteilung.  

Zu den wichtigsten Fachweiterbildungen in der Pflege gehören:

Ausbildung zur Pflegefachkraft: Häufig gestellte Fragen

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist interessant und bietet jungen Menschen eine interessante, zukunftssichere und krisenfeste Berufsperspektive. Die Einsatzbereiche sind vielfältig, vom Krankenhaus, über die ambulante Pflege bis hin zu Pflege- und Seniorenheimen. Die Verdienstmöglichkeiten sind attraktiv und in den letzten Jahren spürbar gestiegen.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Pflegefachkraft?

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft dauert 3 Jahre. In Ausnahmefällen mit fachlicher Vorbildung kann die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt werden.

Kann ich mich während der Ausbildung zur Pflegefachkraft spezialisieren?

Es gibt die Möglichkeit sich neben der generalistischen Ausbildung auf Altenpflege oder Pädiatrie/Kinderkrankenpflege zu spezialisieren

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung zur Pflegefachkraft?

Die Ausbildungsvergütung liegt in einer Bandbreite zwischen 1.300 EUR und 1.600 EUR und ist abhängig vom Ausbildungsjahr.

Finde ich nach der Ausbildung zur Pflegefachkraft eine Anstellung?

Das ist in allen Einsatzbereichen kein Problem. Es herrscht Personalmangel und üblicherweise werden alle Auszubildenden übernommen.

Wo findet die Ausbildung zur Pflegefachkraft statt?

Der praktische Ausbildung findet in einer Gesundheitseinrichtung statt. Die theoretische Ausbildung wird meist im Blockunterricht in Pflegeschulen absolviert.

Was sind die schulischen Voraussetzungen zur Ausbildung?

Üblicherweise wird mindestens ein Realschulabschluss gefordert.

Gibt es persönliche Voraussetzungen die wichtig sind?

Ja, Empathie und ein Interesse daran mit Menschen für Menschen zu arbeiten.

Wie viel verdient man als Pflegefachkraft?

Das hängt ab von der Berufserfahrung und auch der beruflichen Spezialisierung ab. Pflegefachkräfte mit 5 Jahren Berufserfahrung verdienen im Grundgehalt zwischen 4.000 und 4.400 EUR. Als Stationsleitung oder mit einer Spezialisierung und Fachweiterbildung kann man bis zu 5.500 EUR verdienen.


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