Ausbildung Notarzt: Arbeitsschwerpunkte und berufliche Perspektiven
Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin qualifiziert Ärztinnen und Ärzte für die präklinische Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst. Voraussetzungen und Anerkennung richten sich nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.

Aufgabe der Notfallmedizin ist die unmittelbare Versorgung und Behandlung von Patienten, die sich in lebensbedrohlichen Zuständen befinden oder schwere Verletzungen, beispielsweise durch Unfälle, erlitten haben.
Es gibt in der Notfallmedizin zwei verschiedene Weiterbildungen: Notfallmedizin und Klinische Akut- und Notfallmedizin. Die Weiterbildung Notfallmedizin konzentriert sich auf die präklinische Versorgung von Notfallpatienten, beispielsweise am Unfallort oder in der häuslichen Umgebung. Eine vorherige Facharztausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Die Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin hingegen richtet sich an Ärzte, die in Krankenhausnotaufnahmen arbeiten. Diese Weiterbildung setzt eine Facharztausbildung voraus.
Dieser Blogpost konzentriert sich auf die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin, und beleuchtet die Karriere- und Gehaltsaussichten in diesem Bereich. Die spezielle Weiterbildung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin wird separat und detailliert in einem anderen Beitrag behandelt.
Hauptaufgaben und Einsatzbereiche der Notfallmedizin
Notfallmedizinerinnen und -mediziner sind speziell ausgebildete Ärzte und Ärztinnen, die auf die Erstversorgung und Behandlung von Patienten in akuten, lebensbedrohlichen Situationen spezialisiert sind. Ihre Hauptaufgaben umfassen die schnelle Diagnose und Einleitung von Notfallmaßnahmen.
Hauptaufgaben
- Medizinische Beurteilung: Schnelle Einschätzung des Zustands von Patienten, um den Schweregrad der Verletzungen oder Erkrankungen zu bestimmen und Prioritäten für die Behandlung festzulegen.
- Lebenserhaltende Maßnahmen: Durchführung von Reanimationen, Sicherstellung der Atemwege, Verabreichung von Notfallmedikamenten und andere Interventionen zur Stabilisierung der Patienten.
- Diagnostik: Einsatz von Diagnosewerkzeugen wie Elektrokardiogrammen (EKG), Pulsoxymetrie, Blutzuckermessungen und Kapnometrie, um den Zustand des Patienten zu bewerten und die Behandlung zu leiten.
- Transportvorbereitung: Sicherstellung, dass Patienten für den Transport in eine geeignete medizinische Einrichtung stabil genug sind, einschließlich der Begleitung bei Bedarf.
Einsatzbereiche
- Präklinische Notfallversorgung: Arbeit in Rettungsdiensten und Notarzteinsatzfahrzeugen, um Erstversorgung am Unfallort oder beim Patienten zuhause zu leisten.
- Krankenhausnotaufnahmen: Versorgung von akuten und kritischen Fällen in der Notaufnahme, oft als Teil eines interdisziplinären Teams.
- Katastrophen- und Massenanfall von Verletzten (MANV): Koordination und medizinische Versorgung bei Großunfällen, Naturkatastrophen oder anderen Ereignissen mit vielen Verletzten.
- Spezielle medizinische Einsatzteams: Mitarbeit in spezialisierten Teams für bestimmte Notfallsituationen, wie beispielsweise bei Großveranstaltungen oder in entlegenen Gebieten.
Wie wird man Notfallmediziner/-in?
Voraussetzung sind ein abgeschlossenes Medizinstudium, die Approbation und die Weiterbildung nach der Ordnung der zuständigen Landesärztekammer. Eine vorherige Facharztanerkennung ist für die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin nach der Musterregelung nicht erforderlich.
Dauer und Struktur der Weiterbildung
Nach der aktuellen (Muster-)Weiterbildungsordnung gehören dazu 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich, darunter sechs Monate Intensivmedizin, Anästhesiologie oder eine interdisziplinäre zentrale Notfallaufnahme. Zusätzlich sind 80 Stunden Kurs-Weiterbildung und anschließend 50 angeleitete Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst vorgesehen; bis zu 25 Einsätze können im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen.
Da Landesärztekammern abweichende Detail- und Übergangsregelungen haben können, sollten Ärztinnen und Ärzte die für sie geltende Weiterbildungsordnung vor Beginn prüfen.
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Nach Erfüllung der kammerrechtlichen Voraussetzungen und erfolgreicher Anerkennung darf die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin geführt werden. Der umgangssprachliche Begriff „Notarztschein“ ist keine eigenständige Facharztbezeichnung. Auch Ärztinnen und Ärzte mit einer Facharztanerkennung werden durch diese Zusatzqualifikation nicht zu „Fachärzten für Notfallmedizin“; die präklinische Notfallmedizin ist von der Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin zu unterscheiden.
Weiterbildungsinhalte
Die Weiterbildung zum Notfallmediziner beinhaltet eine Vielzahl von Inhalten, die auf die vielfältigen Anforderungen in Notfallsituationen vorbereiten. Dazu gehören unter anderem die Erkennung und Behandlung von akuten, lebensbedrohlichen Zuständen, lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Reanimation und Atemwegsmanagement, die Anwendung von Notfall-EKG und weiteren diagnostischen Maßnahmen. Ebenso werden praktische Fähigkeiten in der Traumaversorgung und der Umgang mit Notfallmedikation vermittelt. Organisatorische Aspekte des Rettungsdienstes, einsatztechnische Grundlagen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit sind weitere wichtige Bestandteile.
Laut der Weiterbildungsverordnung der Bayerischen Landesärztekammer beinhaltet die Weiterbildung den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des Rettungsdienstes
- der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich der dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken wie
- endotracheale Intubation
- manuelle und maschinelle Beatmung
- kardio-pulmonale Wiederbelebung
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Anlage zentralvenöser Zugänge und Thoraxdrainage
- der Notfallmedikation einschließlich Analgesierungs- und Sedierungsverfahren
- der sachgerechten Lagerung von Notfallpatienten
- der Herstellung der Transportfähigkeit
- den Besonderheiten beim Massenanfall Verletzter und Erkrankter einschließlich Sichtung
Gehälter angestellter Notärzte/-ärztinnen
Im Krankenhaus richtet sich die Grundvergütung nach der ärztlichen Tätigkeit und dem anwendbaren Tarifvertrag, nicht allein nach der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Im TV-Ärzte/VKA beträgt das monatliche Tabellenentgelt seit 1. Juni 2026 in Entgeltgruppe I 5.722,05 bis 7.355,29 Euro brutto und für Fachärztinnen und Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit in Entgeltgruppe II 7.552,19 bis 9.698,91 Euro brutto.
Notarztdienste, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften sind gesondert zu betrachten. Ihre Vergütung hängt von Einsatzmodell, Dauer, Zeitpunkt, regionalen Regelungen und gegebenenfalls individuellen Vereinbarungen ab.
Vergütung zusätzlicher Notarztdienste
Notarztdienste können neben einer Krankenhaus- oder Praxistätigkeit in unterschiedlichen Vertragsformen übernommen werden. Zuständigkeit, Qualifikationsanforderungen und Vergütungsmodell richten sich nach dem Landesrettungsdienstrecht, dem jeweiligen Träger und der konkreten Vereinbarung. Eine bundesweit einheitliche Einsatzpauschale oder Abrechnungsweise gibt es nicht.
Vor einer nebenberuflichen Tätigkeit sollten Ärztinnen und Ärzte insbesondere Vertrag, Haftpflichtschutz, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Einordnung sowie die für das Bundesland geltenden rettungsdienstrechtlichen Anforderungen prüfen.
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