Facharzt-Weiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein medizinischer Fachbereich, der sich mit der Diagnose und Behandlung von psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen befasst. Die Facharzt-Weiterbildung dauert 60 Monate und eröffnet exzellente Berufschancen sowohl in spezialisierten Krankenhäusern und Kliniken als auch in der ambulanten Versorgung in niedergelassenen Praxen.

Die Illustration zeigt zwei Kinderköpfe die das Ergebnis einer psychiatrischen Behandlung darstellen.

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie befasst sich mit der Diagnose, Behandlung und Vorbeugung von psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen bei Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Die Zielsetzung ist nicht nur die direkte Behandlung der Patienten, sondern auch die Prävention und Rehabilitation, um langfristige gesundheitliche und soziale Auswirkungen zu mindern.

Dieser Blogpost beleuchtet die Arbeitsschwerpunkte, die Weiterbildungsstruktur und -inhalte sowie den beruflichen Perspektiven in diesem Fachbereich. 

Arbeitsscherpunkte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind stationäre und ambulante Versorgungsstufen eingebunden. Fast alle Kliniken bieten umfassende stationäre und ambulante Behandlungen an. Niedergelassene Fachärzte und Fachärztinnen arbeiten oft eng mit stationären Einrichtungen zusammen und sind auf ambulante Therapien, die Nachsorge dauerhafte Behandlungen  spezialisiert. Die Kombination von einer professionellen stationären Versorgung und ambulanter Nachsorge ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Behandlung für junge Patienten, wobei sowohl akute als auch langfristige psychische Erkrankungen adressiert werden.

In der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter anderem folgende Störungen behandelt:

  • ADHS: Konzentrationsprobleme, Hyperaktivität und Impulsivität.
  • Ausscheidungsstörungen: Probleme wie Einnässen oder Einkoten.
  • Autismus: Beeinträchtigungen in der sozialen Interaktion und Kommunikation.
  • Bipolare Störung: Wechsel zwischen depressiven und manischen Phasen.
  • Depressionen: Anhaltende Niedergeschlagenheit und Interessenverlust.
  • Dissoziative Störungen: Unterbrechungen in Bewusstsein, Identität und Erinnerung.
  • Essstörungen: Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Binge-Eating-Störung.
  • Fütterstörungen: Schwierigkeiten im Essverhalten von Kindern.

Kinder und Jugendliche erhalten auch spezifische Unterstützung und Behandlung nach traumatischen Erlebnissen. Neben sexuellen Übergriffen zählen dazu auch andere gravierende Lebensereignisse wie der Verlust eines Elternteils, schwere Unfälle oder Zeugenschaft von Gewalt. Traumafolgestörungen können sich in verschiedenen psychischen Symptomen äußern und erfordern eine individuelle, sensible Behandlungsweise.

Hoher Frauenanteil unter Fachärzten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Ende Dezember 2022 waren in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland 2.579 Fachärzte und Fachärztinnen ärztlich tätig. Der Frauenanteil unter diesen Fachkräften ist mit 70% auffallend hoch. Bei den im Jahr 2022 neu vergebenen Facharztbezeichnungen liegt der Frauenanteil sogar bei annähernd 85%. Rund  52% der Fachärzte und Fachärztinnen sind im ambulanten Sektor berufstätig.

Struktur und Dauer der Facharztweiterbildung

Die formale Bezeichnung nach Abschluss der Facharzt-Weiterbildung ist Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt 60 Monate. Davon sind 12 Monate in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vorgesehen. Bis zu 6 Monate können dabei in der Neuropädiatrie absolviert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zu 30 Monate der Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich zu verbringen.

Zur Facharztweiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sind vor allem spezialisierte Universitätskliniken, Krankenhäuser und Kliniken sowie große und etablierte Praxen mit einem Schwerpunkt in diesem Bereich zugelassen. Diese Einrichtungen bieten die notwendigen Strukturen und Expertise, um die umfassenden Weiterbildungsinhalte zu vermitteln und die erforderlichen praktischen Erfahrungen zu ermöglichen.

Weiterbildungsinhalte

Die Facharztweiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist eine umfassende und strukturierte Ausbildung, die sowohl theoretische als auch praktische Elemente beinhaltet. Sie zielt darauf ab, tiefgreifendes Wissen und Fertigkeiten in verschiedenen Bereichen zu vermitteln, darunter Psychopathologie, Diagnostik, Prävention und Therapie psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Weiterbildung umfasst auch spezialisierte Bereiche wie Neurologie und Psychotherapie, wobei besonderer Wert auf eine multidisziplinäre und praxisnahe Herangehensweise gelegt wird.

Nachfolgend die Weiterbildungsvorgaben der Bayerischen Landesärztekammer zur Facharztausbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in

  • allge­mei­ner und spezi­el­ler Psycho­pa­tho­lo­gie einschließ­lich der biogra­phi­schen Anamne­seer­he­bung, Verhal­tens­be­ob­ach­tung und Explo­ra­ti­ons­tech­nik
  • Abklä­rung und Gewich­tung der Entste­hungs­be­din­gun­gen psychi­scher Erkran­kun­gen und Störun­gen im Kindes- und Jugend­al­ter einschließ­lich der Aufstel­lung eines Behand­lungs­plans
  • (entwick­lungs-)neuro­lo­gi­schen Unter­su­chungs­me­tho­den
  • psycho­dia­gno­s­ti­schen Test­ver­fah­ren
  • Früh­er­ken­nung, Krank­heits­ver­hü­tung, Rück­fall­ver­hü­tung und Verhü­tung uner­wünsch­ter Thera­pie­ef­fekte
  • der Krank­heits­lehre und Diffe­ren­zi­al­dia­gno­s­tik psycho­so­ma­ti­scher, psych­ia­tri­scher und neuro­lo­gi­scher Krank­heits­bil­der
  • sozi­al­psych­ia­tri­schen diagno­s­ti­schen und thera­peu­ti­schen Maßnah­men
  • wissen­schaft­li­chen psycho­the­ra­peu­ti­schen Verfah­ren
  • der Indi­ka­ti­ons­stel­lung und Tech­nik der Übungs­be­hand­lung, z. B. funk­ti­o­nelle Entwick­lungs­the­ra­pie, syste­ma­ti­sche senso­mo­to­ri­sche Übungs­be­hand­lung, insbe­son­dere heil­päd­ago­gi­sche, sprach­the­ra­peu­ti­sche, ergo­the­ra­peu­ti­sche, bewe­gungs­the­ra­peu­ti­sche und kran­ken­gym­nas­ti­sche Maßnah­men, sowie indi­rekte kinder- und jugend­psych­ia­tri­sche Behand­lung durch Verhal­tens­mo­di­fi­ka­ti­o­nen von Bezugs­per­so­nen
  • der Indi­ka­ti­ons­stel­lung und Metho­dik neuro­ra­dio­lo­gi­scher und elek­tro­phy­sio­lo­gi­scher Verfah­ren einschließ­lich der Beur­tei­lung und der Einord­nung in das Krank­heits­bild
  • der Fach­a­rzt­kom­pe­tenz bezo­ge­nen Zusatz-Weiter­bil­dung Sucht­me­di­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung als inte­gra­ler Bestand­teil der Weiter­bil­dung

Weiter­­bil­­dung im spezi­el­len Neuro­lo­­gie-Teil

  • Krank­heits­lehre neuro­lo­gi­scher Krank­heits­bil­der, Diagno­s­tik und Thera­pie von Schmerz­syn­dro­men, neuro­phy­sio­lo­gi­sche und neur­o­pa­tho­lo­gi­sche Grund­la­gen kinder- und jugend­psych­ia­tri­scher Erkran­kun­gen
  • Metho­dik und Tech­nik der neuro­lo­gi­schen Anamnese
  • Metho­dik und Tech­nik der neuro­lo­gi­schen Unter­su­chung
  • Indi­ka­ti­ons­stel­lung, Durch­füh­rung und Beur­tei­lung neuro­phy­sio­lo­gi­scher und neuro­psy­cho­lo­gi­scher Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den
  • Indi­ka­ti­ons­stel­lung, Durch­füh­rung und Bewer­tung der Elek­tro­en­ze­pha­lo­gra­phie sowie evozierte Poten­zi­ale
  • Grund­la­gen der Somato- und Phar­ma­ko­the­ra­pie neuro­lo­gi­scher Erkran­kun­gen des Kindes- und Jugend­al­ters

Struk­tu­rierte Weiter­­bil­­dung im allge­­mei­­nen Psych­ia­trie-Teil (Die struk­tu­rier­ten Weiter­­bil­­dungs­­in­halte werden konti­­nu­ier­­lich an einer aner­­kann­ten Weiter­­bil­­dungs­­ein­rich­tung oder im Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­­bund erwor­­ben.)

  • Behand­lung psychi­scher Krank­hei­ten und Störun­gen mit der Defi­ni­tion von Behand­lungs­zie­len, der Indi­ka­ti­ons­stel­lung für verschie­dene Behand­lungs­ver­fah­ren einschließ­lich Anwen­dungs­tech­nik und Erfolgs­kon­trolle sowie der Fest­le­gung eines Behand­lungs­plans, dabei sind insbe­son­dere somato-, sozio- und psycho­the­ra­peu­ti­sche Verfah­ren unter Einbe­zie­hung der Bezugs­per­so­nen zu berück­sich­ti­gen
  • sozi­al­psych­ia­tri­sche Behand­lung und Reha­bi­li­ta­tion unter Berück­sich­ti­gung extra­mu­ra­ler, komple­men­tä­rer Versor­gungs­struk­tu­ren, der Koope­ra­tion mit Jugend­hilfe, Sozi­al­hilfe und Schule
  • Diagno­s­tik und Thera­pie bei geis­ti­ger Behin­de­rung
  • 60 super­vi­dierte und doku­men­tierte Erst­un­ter­su­chun­gen unter Berück­sich­ti­gung biolo­gisch-soma­ti­scher, psycho­lo­gi­scher, psycho­dy­na­mi­scher und sozi­al­psych­ia­tri­scher Gesichts­punkte und unter Beach­tung einer diagno­s­ti­schen Klas­si­fi­ka­tion und der Einbe­zie­hung sympto­ma­ti­scher Erschei­nungs­for­men sowie fami­li­ärer, epide­mi­o­lo­gi­scher, schich­ten­spe­zi­fi­scher und trans­kul­tu­rel­ler Gesichts­punkte
  • 10 Stun­den Semi­nar zur stan­dar­di­sier­ten Diagno­s­tik
  • Metho­dik der psycho­lo­gi­schen Test­ver­fah­ren und der Beur­tei­lung psycho­lo­gi­scher und psycho­pa­tho­lo­gi­scher Befun­d­er­he­bung in der Entwick­lungs-, Leis­tungs- und Persön­lich­keits­dia­gno­s­tik (Durch­füh­rung von je 10 Testen)
  • Metho­dik neuro­psy­cho­lo­gi­scher Verfah­ren einschließ­lich Fremd- und Selbst­be­ur­tei­lungs­ska­len
  • 40 Stun­den Fall­se­mi­nar über Kontra­in­di­ka­tion und Indi­ka­tion medi­ka­men­tö­ser Behand­lun­gen und ande­rer soma­ti­scher Thera­pie­ver­fah­ren in Wech­sel­wir­kung mit der Psycho- und Sozio­the­ra­pie einschließ­lich prak­ti­scher Anwen­dun­gen
  • Gutach­ten zu Frage­stel­lun­gen aus den Berei­chen der Straf-, Zivil-, Sozial- und frei­wil­li­gen Gerichts­bar­keit, insbe­son­dere nach dem Jugend­hil­fe­recht, Sozi­al­hil­fe­recht, Fami­li­en­recht und Straf­recht
  • Durch­füh­rung der Befun­dung und Doku­men­ta­tion von 20 abge­schlos­se­nen Thera­pien unter konti­nu­ier­li­cher Super­vi­sion einschließ­lich des störungs­spe­zi­fi­schen, psycho­the­ra­peu­ti­schen Anteils der Behand­lung und sozi­al­psych­ia­tri­scher Behand­lungs­for­men bei komple­xen psychi­schen Störungs­bil­dern
  • Durch­füh­rung von Befun­dung und Doku­men­ta­tion von 20 abge­schlos­se­nen Thera­pien in der Gruppe unter konti­nu­ier­li­cher Super­vi­sion und unter Berück­sich­ti­gung störungs­spe­zi­fi­scher Anteile bei komple­xen psychi­schen Störungs­bil­dern

Struk­tu­rierte Weiter­­bil­­dung im spezi­el­len Psycho­­the­ra­pie-Teil (Die Psycho­­the­ra­pie-Weiter­­bil­­dungs­­in­halte werden konti­­nu­ier­­lich an einer aner­­kann­ten Weiter­­bil­­dungs­­ein­rich­tung oder im Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­­bund erwor­­ben.)

  • 100 Stun­den Semi­na­r­wei­ter­bil­dung, Kurse, Prak­tika und Fall­se­mi­nare über theo­re­ti­sche Grund­la­gen der Psycho­the­ra­pie, insbe­son­dere allge­meine spezi­elle Neuro­sen­lehre, Entwick­lungs­psy­cho­lo­gie und Entwick­lungs­psy­cho­pa­tho­lo­gie sowie der Theo­rie und Metho­dik der Verhal­tens­the­ra­pie, Theo­rie und Thera­pie in der Psycho­so­ma­tik
  • Kennt­nisse in Thera­pien unter Einschluss der Bezugs­per­so­nen, davon 5 Doppel­stun­den Fami­li­en­the­ra­pie, 10 Behand­lungs­stun­den Krisen­in­ter­ven­tion unter Super­vi­sion und 8 Behand­lungs­stun­den suppor­tive Psycho­the­ra­pie unter Super­vi­sion
  • 16 Doppel­stun­den auto­ge­nes Trai­ning oder progres­sive Muskel­ent­span­nung oder Hypnose
  • 10 Stun­den Semi­nar und 6 Behand­lun­gen unter Super­vi­sion in Krisen­in­ter­ven­ti­o­nen, suppor­tive Verfah­ren und Bera­tung
  • 10 Stun­den Semi­nar in psych­ia­trisch-psycho­the­ra­peu­ti­scher Konsil- und Liai­son­a­r­beit unter Super­vi­sion
  • 240 Thera­pie­stun­den mit Super­vi­sion nach jeder vier­ten Stunde entwe­der in Verhal­tens­the­ra­pie oder tiefen­psy­cho­lo­gisch fundier­ter Psycho­the­ra­pie bzw. in einem wissen­schaft­lich aner­kann­ten Psycho­the­ra­pie­ver­fah­ren im gesam­ten Bereich psychi­scher Erkran­kun­gen einschließ­lich Sucht­er­kran­kun­gen, bei denen die Psycho­the­ra­pie im Vorder­grund des Behand­lungs­spek­trums steht
  • 35 Doppel­stun­den Balint­grup­pe­n­a­r­beit

Selbs­t­er­fah­rung

  • 150 Stun­den Einzel- oder Grup­pen­selbs­t­er­fah­rung entwe­der in Verhal­tens­the­ra­pie oder tiefen­psy­cho­lo­gisch fundier­ter Psycho­the­ra­pie bzw. in einem wissen­schaft­lich aner­kann­ten Verfah­ren. Die Selbs­t­er­fah­rung muss im glei­chen Verfah­ren erfol­gen, in welchem auch die 240 Psycho­the­ra­pie­stun­den geleis­tet werden.

Gehalt während der Facharzt-Weiterbildung

Die Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie wird überwiegend in Universitätskliniken und Spezialklinken durchgeführt. An Universitäten gilt ein spezieller Tarifvertrag für Universitätskliniken. 

Aktuell gültig für Universitätskliniken sind folgende Gehälter (gerundet):

  • im 1. Weiterbildungsjahr: 5.100 EUR
  • im 2. Weiterbildungsjahr: 5.400 EUR
  • im 3. Weiterbildungsjahr: 5.600 EUR
  • im 4. Weiterbildungsjahr: 5.960 EUR
  • im 5. Weiterbildungsjahr: 6.390 EUR
  • im 6. Weiterbildungsjahr: 6.500 EUR

Berufliche Perspektiven und Spezialisierungsmöglichkeiten

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie bietet viele berufliche Möglichkeiten. Dazu gehören Tätigkeiten und Positionen in Krankenhäusern, Kliniken aber auch eigenen Praxen. Es gibt viele offene Stellen vor allem in spezialisierten Krankenhäusern und Schwerpunkt-Praxen.

Da es sich um ein breites Leistungsspektrum handelt, ist die Spezialisierung innerhalb der Kinder- und Jugendpsychiatrie ein wichtiger Faktor für den beruflichen Erfolg.

Die wichtigsten Spezialbereiche sind:

Entwicklungsstörungen: Kinder- und Jugendpsychiater können sich auf Entwicklungsstörungen spezialisieren, zu denen Erkrankungen wie Autismus-Spektrum-Störungen gehören. Diese Spezialisierung beinhaltet das Verständnis und die Behandlung von Störungen, die die Entwicklung und das Verhalten von Kindern beeinflussen.

Suchtmedizin: Die Spezialisierung in der Suchtmedizin ermöglicht es Ihnen, mit jungen Menschen zu arbeiten, die mit Substanzmissbrauch und Suchtproblemen zu kämpfen haben. Sie können ihnen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen und Unterstützung für die Genesung bieten.

Forensische Psychiatrie: Diese Spezialisierung beinhaltet die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Rechtssystem. Kinder- und Jugendforensische Psychiater können damit beauftragt sein, junge Menschen im rechtlichen Kontext zu bewerten, beispielsweise um deren Verhandlungsfähigkeit oder ihren geistigen Zustand während rechtlicher Verfahren festzustellen.

Konsiliar- und Liaison-Psychiatrie: Kinder- und Jugendpsychiater können sich auf die Bereitstellung psychiatrischer Konsultationen für Patienten in allgemeinmedizinischen Einrichtungen spezialisieren. Diese Rolle umfasst die Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachkräften, um den psychischen Gesundheitsbedarf von Patienten mit medizinischen Erkrankungen zu adressieren.

Forschung und Lehre: Einige Fachleute entscheiden sich für die Forschung und Lehre. Dies beinhaltet die Durchführung von Forschung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Beitrag zur Weiterentwicklung des Verständnisses und der Behandlung von psychischen Problemen bei jungen Menschen.

Gemeindepsychiatrie: Die Arbeit in der Gemeindepsychiatrie ermöglicht es Ihnen, psychische Gesundheitsdienste für Kinder und Jugendliche in ihren Gemeinden bereitzustellen. Dieser Ansatz betont die Zugänglichkeit und die Erreichbarkeit für unterversorgte Bevölkerungsgruppen.

Kleinkindpsychiatrie: Die Kleinkindpsychiatrie ist eine Unterkategorie, die sich auf die psychische Gesundheit von Säuglingen und sehr jungen Kindern konzentriert. Diese Spezialisierung beinhaltet Frühintervention und Unterstützung für Säuglinge mit emotionalen und entwicklungsbedingten Herausforderungen.

Neurologische Entwicklungsstörungen: Kinder- und Jugendpsychiater können sich auf neurologische Entwicklungsstörungen spezialisieren, darunter Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und Lernstörungen. Die Spezialisierung umfasst eine umfassende Diagnose und maßgeschneiderte Behandlungspläne.


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