Facharzt-Weiterbildung: Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Die Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie umfasst Wiederherstellung, Hand- und Verbrennungschirurgie ebenso wie ästhetische Eingriffe. Entscheidend für die Weiterbildung sind die Vorgaben der zuständigen Landesärztekammer.

Die Illustration zeigt ein Frauengesicht nach einer kosmetischen Operation.

Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie führen Eingriffe durch, die sowohl der Wiederherstellung von Körperfunktionen als auch der ästhetischen Formveränderung dienen.  Viele Patienten suchen nach schweren Unfällen oder Erkrankungen Hilfe und leiden unter physischen und psychischen Belastungen. Der Fachbereich erfordert daher nicht nur medizinische Kompetenz, sondern auch psychologisches Gespür, insbesondere bei der Beratung zu ästhetisch-chirurgischen Veränderungswünschen.

Dieser Blogpost informiert über das Arbeitsgebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie, beleuchtet die Facharzt-Weiterbildung und wirft einen Blick auf die beruflichen Perspektiven.

Arbeitsschwerpunkte Plastische und Ästhetische Chirurgie 

Die Plastische und Ästhetische Chirurgie umfasst ein breites Spektrum an chirurgischen Eingriffen, die darauf abzielen, die Funktion und das Aussehen des menschlichen Körpers zu verbessern oder wiederherzustellen. 

Die Arbeitsschwerpunkte lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:

Rekonstruktive Chirurgie:

  • Trauma-Chirurgie: Behandlung von Verletzungen nach Unfällen, einschließlich Frakturen, Weichteilverletzungen und Verbrennungen.
  • Tumor-Chirurgie: Entfernung von bösartigen Tumoren und anschließende rekonstruktive Maßnahmen zur Wiederherstellung des betroffenen Bereichs.
  • Kongenitale Anomalien: Korrektur von angeborenen Fehlbildungen wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.

Ästhetische Chirurgie:

  • Gesichtschirurgie: Eingriffe wie Facelifts, Nasenkorrekturen oder Augenlidstraffungen zur Verbesserung der ästhetischen Erscheinung.
  • Körperkonturierende Chirurgie: Eingriffe wie Liposuktion und Abdominoplastik, die darauf abzielen, die Körpersilhouette zu verbessern.
  • Brustchirurgie: Brustvergrößerung, Brustverkleinerung und Bruststraffung zur Verbesserung der Form und Größe der Brust.

Beide Bereiche erfordern ein tiefes Verständnis der Anatomie und Physiologie, chirurgische Geschicklichkeit und ein hohes Maß an ästhetischem Urteilsvermögen. Während die rekonstruktive Chirurgie sich auf die Wiederherstellung der Funktion und Normalisierung des Aussehens konzentriert, zielt die ästhetische Chirurgie darauf ab, das Aussehen gemäß den Wünschen der Patienten zu verbessern. 

Die Grenzen zwischen beiden können fließend sein, da viele Eingriffe sowohl funktionelle als auch ästhetische Komponenten haben. Dies gilt insbesondere für Patienten nach schweren Unfällen oder Brandverletzungen. Die Patientenberatung, einschließlich der Bewertung der Erwartungen und Wünsche der Patienten sowie der Aufklärung über Risiken und Ergebnisse, ist ein wesentlicher Bestandteil beider chirurgischer Felder.

Ärztestatistik

Die Ärztestatistik der Bundesärztekammer führt ältere und neuere Facharztbezeichnungen teilweise in getrennten Zeilen. Zahlen zu „Plastischer Chirurgie“, „Plastischer und Ästhetischer Chirurgie“ sowie „Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurgie“ dürfen deshalb nicht ohne Prüfung der jeweiligen Bezeichnung und Tätigkeitsart zusammengezählt werden.

Weiterbildungsdauer und -struktur: Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Nach der Muster-Weiterbildungsordnung beträgt die Mindestweiterbildungszeit 72 Monate im Gebiet Chirurgie. Davon müssen 48 Monate in Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurgie, sechs Monate in der Notfallaufnahme und sechs Monate in der Intensivmedizin absolviert werden. Bis zu zwölf Monate können zum Kompetenzerwerb in anderen Gebieten erfolgen.

Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer. Zeiten werden nur anerkannt, wenn sie unter entsprechender Befugnis an zugelassenen Weiterbildungsstätten abgeleistet wurden. Die in älteren Ordnungen übliche Aufteilung in 24 Monate Basisweiterbildung und 48 Monate Fachweiterbildung gilt daher nicht automatisch bundesweit. Eine Einordnung des historischen Begriffs bietet der Beitrag zum Common Trunk Chirurgie.

Weiterbildungsinhalte Plastische und Ästhetische Chirurgie 

Die Facharzt-Weiterbildung für Plastische und Ästhetische Chirurgie vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten für die operative und konservative Behandlung von Körperform- und Funktionsstörungen. Assistenzärzte und -ärztinnen erlernen die Akut- und Nachbehandlung von Brandverletzten, den Umgang mit Großwunden und Fehlbildungen, sowie die Durchführung plastisch-ästhetischer Eingriffe und Replantationen abgetrennter Körperteile.

Die aktuelle Weiterbildungsordnung umfasst unter anderem folgende Kompetenzbereiche:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in

  • der Vorbeu­gung, Erken­nung, opera­ti­ven und konser­va­ti­ven Wieder­her­stel­lung und Verbes­se­rung ange­bo­re­ner oder durch Krank­heit, Dege­ne­ra­tion, Tumor, Unfall oder Alter verur­sach­ter sicht­bar gestör­ter Körper­funk­ti­o­nen und der Körper­form
  • der Behand­lung Brand­ver­letz­ter in der Akut- und sekun­dä­ren Rekon­struk­ti­ons­phase
  • der Diffe­ren­zi­al­the­ra­pie bei post­ope­ra­ti­ven Kompli­ka­ti­o­nen, Groß­wun­den und Wund­hei­lungs­stö­run­gen
  • Rekon­struk­ti­ons­maß­nah­men bei Fehl­bil­dun­gen
  • thera­peu­ti­schen Verfah­ren bei akuten Verlet­zun­gen der Haut und Weich­teile einschließ­lich Rekon­struk­tion
  • der plas­tisch-ästhe­ti­schen Chir­ur­gie in allen Körper­re­gi­o­nen einschließ­lich kosme­ti­sche Opera­ti­o­nen unter Berück­sich­ti­gung der psycho­lo­gi­schen Explo­ra­tion und Elek­ti­ons­kri­te­rien und der spezi­fi­schen Aufklä­rung bei elek­ti­ven Opera­ti­ons­in­di­ka­ti­o­nen
  • funk­ti­ons- und struk­tur­wie­der­her­stel­len­den Eingrif­fen bei akuten Verlet­zun­gen und chro­ni­schen Wunden und Infek­ti­o­nen der Haut, der Weich­teile und des muskulo-skelet­ta­len Appa­ra­tes sowie deren Folge­schä­den auch in inter­dis­zi­pli­närer Koope­ra­tion
  • der Erken­nung und Behand­lung von Verlet­zun­gen, Erkran­kun­gen und Funk­ti­ons­s­tö­run­gen der Hand
  • der Mitwir­kung bei Replan­ta­ti­o­nen und Revas­ku­la­ri­sa­ti­o­nen abge­trenn­ter Körper­teile einschließ­lich der Behand­lung von Verlet­zun­gen und Erkran­kun­gen des peri­phe­ren Nerven­sys­tems
  • der Trans­plan­ta­tion isoge­ner, allo­ge­ner oder synthe­ti­scher Ersatz­struk­tu­ren
  • psycho­ge­nen Sympto­men, somat­o­psy­chi­schen Reak­ti­o­nen und psycho­so­zi­a­len Zusam­men­hän­gen bei ange­bo­re­nen Fehl­bil­dun­gen, erwor­be­nen Defek­ten und ästhe­tisch-kosme­ti­schen Eingrif­fen
  • der Nach­be­hand­lung plas­tisch-ästhe­ti­scher Eingriffe einschließ­lich Verbände, Ruhig­stel­lung, Stabi­li­sie­rung auch bei Schuh­ver­sor­gun­gen, Orthe­sen und Prothe­sen sowie bei Trans­plan­ta­ti­o­nen
  • der Erhe­bung einer intra­ope­ra­ti­ven radio­lo­gi­schen Befund­kon­trolle unter Berück­sich­ti­gung des Strah­len­schut­zes
  • der Bewer­tung bild­ge­ben­der, endo­sko­pi­scher und neuro­lo­gi­scher/neuro­phy­sio­lo­gi­scher Befunde
  • der Verord­nung von Kran­ken­gym­nas­tik, Ergo­the­ra­pie und weite­rer Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men

Defi­­nierte Unter­­su­chungs- und Behan­d­­lungs­­­ver­­fah­ren:

  • konstruk­tive, rekon­struk­tive und ästhe­tisch-plas­tisch-chir­ur­gi­sche Eingriffe einschließ­lich mikro­chir­ur­gi­sche, Laser-, Ultra­schall- und mini­mal-inva­si­ver Tech­ni­ken sowie Nah- und Fern­lap­pen­plas­ti­ken mit und ohne Gefä­ß­an­schluss
    • im Kopf-Hals-Bereich
    • im Brust­be­reich
    • an Rumpf und Extre­mi­tä­ten
    • an Haut- und subku­ta­nen Weich­tei­len
    • an peri­phe­ren Nerven
  • Mitwir­kung bei Eingrif­fen im Rahmen der Erst­ver­sor­gung von Verbren­nun­gen und zur Behand­lung von Verbren­nungs­fol­gen

Spezialisierungsoptionen nach Abschluss der Fachweiterbildung

Nach der Facharztanerkennung können Ärztinnen und Ärzte Schwerpunkte etwa in rekonstruktiver Chirurgie, Handchirurgie, Verbrennungschirurgie oder ästhetischer Chirurgie vertiefen. Je nach Kammerordnung kann beispielsweise die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie infrage kommen. Fachgesellschaften bieten darüber hinaus Fortbildungen an; diese sind von einer kammerrechtlichen Zusatzbezeichnung zu unterscheiden.

Berufliche Perspektiven 

Fachärztinnen und Fachärzte arbeiten unter anderem in Krankenhäusern, Unfall- und Verbrennungszentren, spezialisierten Fachkliniken, medizinischen Versorgungszentren und Praxen. Die konkrete Stellenauswahl und Vergütung hängen von Region, Arbeitgeber, Tarifbindung, Tätigkeitsschwerpunkt und Berufserfahrung ab; pauschale Aussagen zu Chancen oder Einkommen sind nicht belastbar.


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