Weiterbildung: Palliativmedizin

In der Palliativmedizin wird ein ganzheitlicher Behandlungs- und Betreuungsansatz verfolgt, der sowohl die Patienten als auch ihre Familien mit einbezieht. Die Versorgung basiert auf der engen Zusammenarbeit von spezialisierten Ärzten und Palliativpflegefachkräften, die in der Regel eine Zusatzweiterbildung im Fachgebiet der Palliativmedizin absolviert haben.

Zwei pflegende Hände halten die Hand einer Patientin.

Die Palliativmedizin fokussiert auf eine ganzheitliche Versorgung von Patienten, bei denen eine Heilung der fortgeschrittenen Krankheit nicht mehr möglich ist. Sie konzentriert sich darauf, belastende Symptome wie Schmerzen sowie emotionale, soziale und spirituelle Herausforderungen zu lindern.

In der Palliativmedizin werden sowohl die Patienten als auch ihre Familien in den Behandlungs- und Betreuungsprozess mit einbezogen. Die Versorgung in der Palliativmedizin ist ein Teamansatz, an dem verschiedene Fachrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen beteiligt sind. Auf die Palliativmedizin spezialisierte Ärzte und Ärztinnen haben i.a.R. eine Zusatzweiterbildung absolviert. 

Palliativmedizin: Ärztestatistik

Knapp 3,5 % aller ärztlich tätigen Ärzte und Ärztinnen haben eine Zusatzweiterbildung in der Palliativmedizin absolviert. Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer Ende 2022 haben 13.157 Ärzte und Ärztinnen eine Zusatzweiterbildung abgeschlossen und sind auch ärztlich tätig. Von diesen sind 6.906 im ambulanten Bereich und 6.231 im stationären Bereich beschäftigt. 

Palliativmedizin: Tätigkeitsfelder

Schwer erkrankte und sterbende Personen haben das Recht auf spezialisierte palliative Betreuung. Diese Versorgung ist an verschiedenen Orten möglich: im eigenen Zuhause, in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch in Hospizen. Dies sind auch die Einsatzorte für Ärzte und Ärztinnen in der Palliativmedizin:

Häusliche Versorgung: Versicherte haben das Recht, zu Hause sowohl medizinisch als auch pflegerisch palliativ versorgt zu werden. Diese ambulante Palliativversorgung ermöglicht den Patienten, in ihrer gewohnten Umgebung und bei ihren Angehörigen zu bleiben.

Hospizversorgung: Neben ambulanten Hospizdiensten gibt es auch stationäre Hospize. Diese Einrichtungen haben das Ziel, den Sterbenden ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei Bedarf kann jeder Patient in ein stationäres Hospiz wechseln, und zwar ohne Zusatzkosten.

Kinderhospize: In diesen spezialisierten Einrichtungen werden nicht nur sterbende Kinder, sondern auch deren Angehörige intensiv betreut. Die Dauer der Betreuung ist hier meist länger als in Erwachsenenhospizen, und es werden auch mehrfache Aufenthalte zur Unterstützung der Familien ermöglicht.

Pflegeeinrichtungen: Palliativversorgung und Sterbebegleitung sind auch Teil des Leistungsspektrums in Pflegeheimen. Diese Einrichtungen sind dazu angehalten, in Netzwerken mit Fachärzten und Fachärztinnen zusammenzuarbeiten. 

Krankenhäuser: Hier besteht die Möglichkeit, eigene Palliativteams und -stationen zu bilden und auch mit externen Palliativdiensten zu kooperieren. Zusatzentgelte für diese spezialisierte Versorgung können mit den Krankenkassen verhandelt werden. Für die Patienten ist die Behandlung kostenlos.

Struktur, Dauer und Voraussetzungen der Weiterbildung

Um die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erwerben zu können, muss eine von zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem medizinischen Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung.
  • Oder 24 Monate Berufserfahrung in der direkten Patientenversorgung unter der Anleitung eines qualifizierten Weiterbildungsbefugten im stationären Bereich.

Zu den medizinischen Fachbereichen der unmittelbaren Patientenversorgung, in denen die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin besonders relevant ist, zählen:

  • Allgemeinmedizin
  • Innere Medizin und deren Spezialgebiete
  • Kinderheilkunde
  • Psychiatrie 
  • Anästhesiologie

Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildungszeit für diese Zusatzqualifikation gliedert sich wie folgt:

12 Monate Ausbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Palliativmedizin. Diese Zeit kann teilweise durch den Besuch von 120 Stunden Fallseminaren ersetzt werden, die auch eine Supervision beinhalten, vorausgesetzt, dass zuvor die Kursweiterbildung abgeschlossen wurde. Zudem sind 40 Stunden Kursweiterbildung in Palliativmedizin erforderlich.

Palliativmedizin: Weiterbildungsinhalte

Die Weiterbildungsverordnung der Bayerischen Landesärztekammer sieht für die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin die nachfolgenden Weiterbildungsinhalte vor.

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in

  • der Gesprächs­füh­rung mit Schwerst­kran­ken, Ster­ben­den und deren Ange­hö­ri­gen sowie deren Bera­tung und Unter­stüt­zung
  • der Indi­ka­ti­ons­stel­lung für kura­tive, kausale und pallia­tive Maßnahmen
  • der Erken­nung von Schmer­z­ur­sa­chen und der Behand­lung akuter und chro­ni­scher Schmerz­zu­stände
  • der Symptom­kon­trolle, z. B. bei Atem­not, Übel­keit, Erbre­chen, Obsti­pa­tion, Obstruk­tion, ulze­rie­ren­den Wunden, Angst, Verwirrt­heit, deli­ran­ten Sympto­men, Depres­sion, Schlaf­lo­sig­keit
  • der Behand­lung und Beglei­tung schwer­kran­ker und ster­ben­der Patien­ten
  • psycho­ge­nen Sympto­men, somat­o­psy­chi­schen Reak­ti­o­nen und psycho­so­zi­a­len Zusam­men­hän­gen
  • der Arbeit im multi­pro­fes­si­o­nel­len Team einschließ­lich der Koor­di­na­tion der inter­dis­zi­pli­nären Zusam­me­n­a­r­beit einschließ­lich seel­sor­ge­ri­scher Aspekte
  • der pallia­tiv­me­di­zi­nisch rele­van­ten Arznei­mit­tel­the­ra­pie
  • der Inte­gra­tion exis­ten­zi­el­ler und spiri­tu­el­ler Bedürf­nisse von Patien­ten und ihren Ange­hö­ri­gen
  • der Ausein­an­der­set­zung mit Ster­ben, Tod und Trauer sowie deren kultu­rel­len Aspek­ten
  • dem Umgang mit Frage­stel­lun­gen zu Thera­pie­ein­schrän­kun­gen, Voraus­ver­fü­gun­gen, Ster­be­be­glei­tung
  • der Wahr­neh­mung und Prophy­laxe von Über­las­tungs­syn­dro­men
  • der Indi­ka­ti­ons­stel­lung physio­the­ra­peu­ti­scher sowie weite­rer addi­ti­ver Maßnah­men

Gehalt während der Zusatzweiterbildung

Während ihrer Weiterbildung in Palliativmedizin erhalten Fachärzte und Fachärztinnen in der Regel ein Grundgehalt zwischen 6.200 Euro (im 1. Berufsjahr als Facharzt) und 7.300 Euro (im 7. Berufsjahr). Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Tarif TV-Ärzte/VKA gültig bis Ende Juni 2024. 

Berufliche Perspektiven in der Palliativmedizin

Deutschlandweit besteht ein hoher Bedarf in der Palliativversorgung für Schwerstkranke und Sterbende. Und zwar sowohl in der ambulanten wie auch stationären Medizin. Dies zeigt sich in einer Vielzahl an offenen Stellen für Palliativmediziner und Palliativmedizinerinnen aber auch in Jobangeboten, in denen gezielt die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin angeboten wird. 


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