Weiterbildung: Palliativmedizin
In der Palliativmedizin wird ein ganzheitlicher Behandlungs- und Betreuungsansatz verfolgt, der sowohl die Patienten als auch ihre Familien mit einbezieht. Die Versorgung basiert auf der engen Zusammenarbeit von spezialisierten Ärzten und Palliativpflegefachkräften, die in der Regel eine Zusatzweiterbildung im Fachgebiet der Palliativmedizin absolviert haben.
Die Palliativmedizin fokussiert auf eine ganzheitliche Versorgung von Patienten, bei denen eine Heilung der fortgeschrittenen Krankheit nicht mehr möglich ist. Sie konzentriert sich darauf, belastende Symptome wie Schmerzen sowie emotionale, soziale und spirituelle Herausforderungen zu lindern.
In der Palliativmedizin werden sowohl die Patienten als auch ihre Familien in den Behandlungs- und Betreuungsprozess mit einbezogen. Die Versorgung in der Palliativmedizin ist ein Teamansatz, an dem verschiedene Fachrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen beteiligt sind. Auf die Palliativmedizin spezialisierte Ärzte und Ärztinnen haben i.a.R. eine Zusatzweiterbildung absolviert.
Palliativmedizin: Ärztestatistik
Knapp 3,5 % aller ärztlich tätigen Ärzte und Ärztinnen haben eine Zusatzweiterbildung in der Palliativmedizin absolviert. Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer Ende 2022 haben 13.157 Ärzte und Ärztinnen eine Zusatzweiterbildung abgeschlossen und sind auch ärztlich tätig. Von diesen sind 6.906 im ambulanten Bereich und 6.231 im stationären Bereich beschäftigt.
Palliativmedizin: Tätigkeitsfelder
Schwer erkrankte und sterbende Personen haben das Recht auf spezialisierte palliative Betreuung. Diese Versorgung ist an verschiedenen Orten möglich: im eigenen Zuhause, in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch in Hospizen. Dies sind auch die Einsatzorte für Ärzte und Ärztinnen in der Palliativmedizin:
Häusliche Versorgung: Versicherte haben das Recht, zu Hause sowohl medizinisch als auch pflegerisch palliativ versorgt zu werden. Diese ambulante Palliativversorgung ermöglicht den Patienten, in ihrer gewohnten Umgebung und bei ihren Angehörigen zu bleiben.
Hospizversorgung: Neben ambulanten Hospizdiensten gibt es auch stationäre Hospize. Diese Einrichtungen haben das Ziel, den Sterbenden ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei Bedarf kann jeder Patient in ein stationäres Hospiz wechseln, und zwar ohne Zusatzkosten.
Kinderhospize: In diesen spezialisierten Einrichtungen werden nicht nur sterbende Kinder, sondern auch deren Angehörige intensiv betreut. Die Dauer der Betreuung ist hier meist länger als in Erwachsenenhospizen, und es werden auch mehrfache Aufenthalte zur Unterstützung der Familien ermöglicht.
Pflegeeinrichtungen: Palliativversorgung und Sterbebegleitung sind auch Teil des Leistungsspektrums in Pflegeheimen. Diese Einrichtungen sind dazu angehalten, in Netzwerken mit Fachärzten und Fachärztinnen zusammenzuarbeiten.
Krankenhäuser: Hier besteht die Möglichkeit, eigene Palliativteams und -stationen zu bilden und auch mit externen Palliativdiensten zu kooperieren. Zusatzentgelte für diese spezialisierte Versorgung können mit den Krankenkassen verhandelt werden. Für die Patienten ist die Behandlung kostenlos.
Struktur, Dauer und Voraussetzungen der Weiterbildung
Um die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erwerben zu können, muss eine von zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem medizinischen Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung.
- Oder 24 Monate Berufserfahrung in der direkten Patientenversorgung unter der Anleitung eines qualifizierten Weiterbildungsbefugten im stationären Bereich.
Zu den medizinischen Fachbereichen der unmittelbaren Patientenversorgung, in denen die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin besonders relevant ist, zählen:
- Allgemeinmedizin
- Innere Medizin und deren Spezialgebiete
- Kinderheilkunde
- Psychiatrie
- Anästhesiologie
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildungszeit für diese Zusatzqualifikation gliedert sich wie folgt:
12 Monate Ausbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Palliativmedizin. Diese Zeit kann teilweise durch den Besuch von 120 Stunden Fallseminaren ersetzt werden, die auch eine Supervision beinhalten, vorausgesetzt, dass zuvor die Kursweiterbildung abgeschlossen wurde. Zudem sind 40 Stunden Kursweiterbildung in Palliativmedizin erforderlich.
Palliativmedizin: Weiterbildungsinhalte
Die Weiterbildungsverordnung der Bayerischen Landesärztekammer sieht für die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin die nachfolgenden Weiterbildungsinhalte vor.
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Gesprächsführung mit Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen sowie deren Beratung und Unterstützung
- der Indikationsstellung für kurative, kausale und palliative Maßnahmen
- der Erkennung von Schmerzursachen und der Behandlung akuter und chronischer Schmerzzustände
- der Symptomkontrolle, z. B. bei Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, Obstipation, Obstruktion, ulzerierenden Wunden, Angst, Verwirrtheit, deliranten Symptomen, Depression, Schlaflosigkeit
- der Behandlung und Begleitung schwerkranker und sterbender Patienten
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
- der Arbeit im multiprofessionellen Team einschließlich der Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit einschließlich seelsorgerischer Aspekte
- der palliativmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie
- der Integration existenzieller und spiritueller Bedürfnisse von Patienten und ihren Angehörigen
- der Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer sowie deren kulturellen Aspekten
- dem Umgang mit Fragestellungen zu Therapieeinschränkungen, Vorausverfügungen, Sterbebegleitung
- der Wahrnehmung und Prophylaxe von Überlastungssyndromen
- der Indikationsstellung physiotherapeutischer sowie weiterer additiver Maßnahmen
Gehalt während der Zusatzweiterbildung
Während ihrer Weiterbildung in Palliativmedizin erhalten Fachärzte und Fachärztinnen in der Regel ein Grundgehalt zwischen 6.200 Euro (im 1. Berufsjahr als Facharzt) und 7.300 Euro (im 7. Berufsjahr). Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Tarif TV-Ärzte/VKA gültig bis Ende Juni 2024.
Berufliche Perspektiven in der Palliativmedizin
Deutschlandweit besteht ein hoher Bedarf in der Palliativversorgung für Schwerstkranke und Sterbende. Und zwar sowohl in der ambulanten wie auch stationären Medizin. Dies zeigt sich in einer Vielzahl an offenen Stellen für Palliativmediziner und Palliativmedizinerinnen aber auch in Jobangeboten, in denen gezielt die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin angeboten wird.
Passende Stellenangebote
- Bundesgesundheitsministerium: Versorgung von schwerstkranken Menschen und Sterbenden (Palliativversorgung)
- Bayerische Landesärztekammer: Zusatzweiterbildung Palliativmedizin
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: Zusatzweiterbildung Palliativmedizin für Ärzt:innen
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband: Zahlen zur Hospiz- und Palliativarbeit
- Ärztestatistik der Bundesärztekammer 2022
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