Gehälter für Ärzte/Ärztinnen 2025/2026
Gegenüber der letzten Tarifrunde haben sich die Grundentgelte um rund 5 % erhöht. In der zweiten Stufe werden die Gehälter noch einmal bis Ende Juli 2024 um rund 2-3 % erhöht.

Die Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA sind abgeschlossen. Die Tabellenentgelte verstehen sich vorbehaltlich der Zustimmungen der Tarifgremien.
Die aktuelle Tarifeinigung mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) sieht Gehaltserhöhungen in zwei Stufen vor. Die Angaben beziehen sich auf die Grundvergütung, ohne Zulagen und Entgelte für Dienste.
- Stufe 1: bis 31. Juli 2025
- Stufe 2: vom 1. August 2025 bis zum 31. Mai 2026
Gehaltsbestandteile
Das Grundgehalt bildet die Basis des ärztlichen Einkommens in Kliniken. Es wird in der Regel durch Tarifverträge oder interne Gehaltsstrukturen festgelegt, die je nach Klinik, Träger und Bundesland variieren. Die Höhe richtet sich nach Berufserfahrung, Qualifikationen, Fachgebiet und Position.
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Klinikärztinnen und Klinikärzte verschiedene Zulagen, die sich aus ihrer Arbeitszeit und ihrem Einsatz ergeben:
- Dienstzulagen: Zuschläge für Überstunden, Wochenend- und Nachtdienste sowie andere Sonderdienste. Die Höhe richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen.
- Bereitschaftsdienst: Vergütung für Zeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, in denen Ärztinnen und Ärzte für Notfälle oder dringende Behandlungen verfügbar sind. Die genaue Höhe variiert je nach Tarifvertrag und Klinik.
- Leistungsbezogene Zulagen: Individuelle Zuschläge, etwa für Forschungsaktivitäten, Publikationen oder besondere fachliche Leistungen. Diese sind häufig verhandelbar.
- Sonderzahlungen und Boni: Zusätzliche Vergütungen, z. B. für das Erreichen von Qualitätszielen oder die Teilnahme an Fortbildungen. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Klinik.
Darüber hinaus bieten viele Kliniken Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge, private Krankenversicherungszuschüsse, Fortbildungsangebote oder Vergünstigungen für Unterkunft und Verpflegung.
Die in den folgenden Gehaltsangaben enthaltenen Werte beziehen sich auf die Grundvergütung. Zulagen und Entgelte für Dienste können das monatliche Einkommen im ärztlichen Dienst jedoch erheblich steigern – typischerweise um 20 bis 40 %.
Unterschiedliche Tarifverträge
Das tatsächliche Monatsgehalt von Klinikärztinnen und Klinikärzten wird durch tarifliche Vereinbarungen, lokale Regelungen und individuelle Arbeitsverträge bestimmt. Je nach Träger – ob öffentliches Krankenhaus, konfessioneller Träger oder privat geführte Klinik – gelten unterschiedliche Tarifverträge, die sich in Gehaltsstrukturen und Zusatzleistungen unterscheiden können.
Obwohl es Unterschiede zwischen den Tarifverträgen gibt, sind diese in der Grundvergütung meist gering. Um eine genaue Einschätzung des Gehalts zu erhalten, sollten die jeweiligen Tarifverträge sowie individuelle Vertragskonditionen berücksichtigt werden.
Entgelte für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern bis Mai 2026
Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Vergütung für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern gemäß TV-Ärzte/VKA, gültig bis Ende Mai 2026
Grundentgelte für Assistenzärzte und Assistenzärztinnen
Bei Assistenzärzten und Assistenzärztinnen ist die Gehaltsentwicklung linear abhängig von der Berufserfahrung. Die Vergütung steigt jährlich.
Stufe 1: Entgelttabelle bis 31. Juli 2025
- nach 1 Jahr 5.499,85 €
- nach 2 Jahren 5.811,63 €
- nach 3 Jahren 6.034,28 €
- nach 4 Jahren 6.420,21 €
- nach 5 Jahren 6.880,40 €
- nach 6 Jahren 7.069,68 €
Stufe 2: Entgelttabelle ab 1. August 25 bis 31. Mai 2026
- nach 1 Jahr 5.609,85 €
- nach 2 Jahren 5.927,86 €
- nach 3 Jahren 6.154,97 €
- nach 4 Jahren 6.548,61 €
- nach 5 Jahren 7.018,01 €
- nach 6 Jahren 7.211,07 €
Grundentgelte für Fachärzte und Fachärztinnen
Bei Fachärzten und Fachärztinnen ist die Gehaltsentwicklung nicht jährlich linear, sondern die Gehälter steigen ab dem 4. Berufsjahr im Zweijahres-Rhythmus.
Stufe 1: Entgelttabelle bis 31. Juli 2025
- nach 1 Jahr 7.258,93 €
- nach 4 Jahren 7.867,55 €
- nach 7 Jahren 8.401,96 €
- nach 9 Jahren 8.713,71 €
- nach 11 Jahren 9.018,00 €
- nach 13 Jahren 9.322,29 €
Stufe 2: Entgelttabelle ab 1. August 25 bis 31. Mai 2026
- nach 1 Jahr 7.404,11 €
- nach 4 Jahren 8.024,90 €
- nach 7 Jahren 8.570,00 €
- nach 9 Jahren 8.887,98 €
- nach 11 Jahren 9.198,36 €
- nach 13 Jahren 9.508,74 €
Grundentgelte für Oberärzte und Oberärztinnen
Bei Oberärzten und Oberärztiinnen ist die Gehaltsentwicklung ebenfalls abhängig von der Berufserfahrung. Gehaltssprünge sind nach 4 Jahren und nach 7 Jahren Berufserfahrung vereinbart.
Stufe 1: Entgelttabelle bis 31. Juli 2025
- nach 1 Jahr 9.092,24 €
- nach 4 Jahren 9.626,62 €
- nach 7 Jahren 10.391,15 €
- CA-Vertreter/Leitender Oberarzt 10.695,40 € (1. Jahr)
- CA-Vertreter/Leitender Oberarzt 11.459,97 (4. Jahr)
Stufe 2: Entgelttabelle ab 1. August 25 bis 31. Mai 2026
- nach 1 Jahr 9.274,08 €
- nach 4 Jahren 9.819,15 €
- nach 7 Jahren 10.598,97 €
- CA-Vertreter/Leitender Oberarzt 10.909,31 € (1. Jahr)
- CA-Vertreter/Leitender Oberarzt 11.689,17 (4. Jahr)
Entgelte für Leitende Ärzte und Ärztinnen
Für ärztliche Leitungsfunktionen werden die Gehälter frei vereinbart. Die Gehälter werden nicht von den Tarifverträgen abgedeckt. Die Höhe der Gehälter für Leitende Ärzte und Ärzten, insbesondere Chefärzte und Chefärztinnen unterscheidet sich nach Einsatzbereich, Art der Einrichtung und auch Region. Mehr dazu finden Sie hier.
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