Außerklinische Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege ist eine dauerhaft angelegte Pflege für Personen, die durch Krankheit eingeschränkt und somit auf eine intensive und individuelle Pflege und Betreuung permanent angewiesen sind.
Was versteht man unter außerklinischer Intensivpflege
Unter außerklinischer Intensivpflege versteht man die Betreuung und Pflege von Patienten die eine permanente Überwachung benötigen. Jederzeit kann eine lebensbedrohende Situation entstehen, die eine sofortige Intervention nötig macht. Die außerklinische Intensivpflege ist eine dauerhaft angelegte Pflege für Personen, die durch Krankheit eingeschränkt und somit auf eine intensive und individuelle Pflege und Betreuung permanent angewiesen sind.
Zu diesem Personenkreis gehören Patienten und Pflegebedürftige, die folgendes benötigen:
- Invasive Dauerbeatmung
- Invasiv-intermittierende Beatmung
- Non-invasive Beatmung über Maske
- Katheterpflege
- Umfangreiche Körperpflege
- Wundpflege
- oder bei:
- Vorliegen eines Tracheostomas ohne Beatmung
- Vergleichbarer Indikationen, die eine vitale Gefährdung mit sich bringen können.
Zu den Krankheiten, die eine solche Pflege mit nahezu ständiger Überwachung nötig machen zählen etwa Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), COPD, Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Traumata und Tumorerkrankungen.
Unterschiedliche Arten der Pflege
Es wird zwischen drei Arten der Pflege unterschieden:
- Vollstationäre Versorgung und die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung,
- ambulante Versorgung in einer Wohngemeinschaft
- ambulante Versorgung zu Hause.
Diese Unterteilung gilt sowohl bei Kindern, als auch bei Erwachsenen. Welche Unterbringung für den individuellen Fall die Richtige ist, darüber entscheidet die medizinische Indikation und die behandelnden Ärzte oder medizinischen Dienste.
Welche Unterstützung gibt es?
Grundsätzlich wird die außerklinische Intensivpflege durch die Krankenkasse übernommen. Bei der Bewilligung muss der Versicherte die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Euro pro Verordnung sowie maximal 10 % der tatsächlichen Kosten übernehmen. Diese Regelung greift für die maximal ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme pro Kalenderjahr.
Die pflegenden Angehörigen erhalten Unterstützung durch qualifiziertes Personal wie Pflegefachkräfte mit den Schwerpunkten außerklinische Kinder- oder Erwachsenenversorgung. Auch diese Kosten sind im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt.
Auf was muss geachtet werden
An erster Stelle stehen immer die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten bzw. Pflegebedürftigen.
- Welche Unterstützung und Betreuung sind nötig?
- Und, will der Patient diese?
Liegt eine Patientenverfügung und oder eine Pflegeanordnung vor, so ist diese rechtlich bindend. Unabhängig davon, welche Wünsche die Angehörigen vielleicht selber haben.
Ist es der ausdrückliche Wunsch des Patienten und wurde die außerklinische Intensivpflege durch einen Arzt angeordnet und oder bewilligt, ist es wichtig, die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen, sofern diese nicht schon gegeben sind. Hierbei gibt es Unterstützung durch die Kranken- und oder Pflegekassen.
Darunter fallen etwa die Bereitstellung eines Pflegebettes, nötige Umbauten für eine barrierefreie Wohnumgebung oder auch der Umzug in eine, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene, Wohnung. Für letzteres gibt es Landesförderprogramme, auf die zurückgegriffen werden kann. Die richtigen Ansprechpartner sind hier die Wohnraumförderstellen der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.
Wichtig hierbei ist, die Bestimmungen und Regelungen können je nach Bundesland voneinander abweichen. Eine kompetente Beratung für den individuellen Fall sollte immer durch die behandelnden Ärzte und die zuständige Krankenkasse erfolgen. Auf jeden Fall erfolgt eine Überprüfung der Anordnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Oft gibt es unabhängige Beratungsangebote, etwa in Kliniken der soziale Dienst oder die Deutsche Intensivpflege Beratung
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